Pressekontakt:
Susanne Kirschbaum
Pressesprecherin
Susanne.kirschbaum@messe-stuttgart.de
Landesmesse Stuttgart GmbH
Abteilung Presse und Information
Messepiazza 1
70629 Stuttgart
Tel. +49-711 18560-2255
Fax +49-711 18560-2460
www.messe-stuttgart.de
Akkreditierung:
Akkreditierungsrichtlinien - Landesmesse Stuttgart GmbH
Gültig für alle nationalen und internationalen Redakteure und Fotografen der Tages- und Fach-Presse sowie aller elektronischen Medien, inklusive Internet.
Eine Presseakkreditierung zu den Eigenveranstaltungen der Landesmesse Stuttgart GmbH erhalten:
1.
- Inhaber eines gültigen Presse-Ausweises von
- Deutscher Journalisten Verband (DJV),
- ver.di (Industriegewerkschaft Medien, Deutsche Angestellten Gewerkschaft),
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
- IFJ (International Federation of Journalists, Brüssel),
- Union Internationale de la Presse Elektronique (UIPRE),
- Journalistenvereinigung für technisch-wissenschaftliche Publizistik (TELI),
- Verband deutscher Motorjournalisten (VDM),
- World Féderation of Journalists and Travel Writers (FIJET),
- Verband deutscher Agrarjournalisten (VDAJ),
- Vereinigung deutscher Reisejournalisten (VDRJ),
- Luftfahrt- Presse-Club (LPC),
- Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden, soweit eine konkrete Berichterstattung zur EXPO 4.0 geplant ist, darunter auch der DFJV (Deutscher Fachjournalistenverband) und die Jugendpresse Deutschland e.V.
2.
Journalisten und Fotografen, die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie, mit Anschrift und Telefonnummer) oder Belegen mit aktuellem Datum (nicht älter als zwei zurückliegende Ausgaben) und Namenskennzeichnung legitimieren können.
Die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind.
Deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen/-abrechnungen, hervorgeht. Bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen Buchtitels und der Bezug zur jeweiligen Messe erforderlich.
3.
Personen, die nachweisen können, dass sie Pressearbeit für eine Behörde oder Institution betreiben sowie Pressesprecher (ebenso der ausstellenden Firmen).
4.
Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, wenn sie dies durch eine schriftliche Bescheinigung der Institution dokumentieren können.
5.
Vertreter von Jugendpresseorganisationen oder Schülerzeitungen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte / Gastkarte. Gleiches gilt für Praktikanten und Volontäre, die in Begleitung eines Redakteurs die Messe besuchen.
6.
Mitglieder von Fachpresse-Vereinigungen, die im Rahmen der Messeveranstaltungen der Stuttgarter Messe- und Kongress GmbH anerkannt sind.
7.
Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, beziehungsweise deren Online-Publikationen in der jeweiligen Messe-Community als Informationskanäle etabliert sind.
Keine Akkreditierungsgrundlage sind:
- Visitenkarten
- Einladungen von Ausstellern zu Presse- oder sonstigen Terminen
- Hausausweise einer Sendeanstalt, Redaktion oder Firma.
- Hinsichtlich der Akkreditierungsbedingungen kann die Landesmesse Stuttgart GmbH jederzeit ihr Hausrecht ausüben!
Füllen Sie bitte das Formular zur Online-Akkreditierung aus.